Die CZ P-10C CO₂ Blowback in FDE ist die kraftvolle ProLine-Variante der bewährten CZ-Plattform und richtet sich an anspruchsvolle Airsoftspieler, die hohe Leistung, robuste Bauweise und maximale Realitätsnähe erwarten. Als offiziell lizenzierte Replika von CZ (Česká Zbrojovka) trägt sie originale Markings sowie eine individuelle Seriennummer.
Der CO₂-Antrieb sorgt für eine konstante, kräftige Schussleistung mit spürbarem Blowback. Die Kombination aus Metallschlitten und verstärktem Polymergriffstück (MS/PF) gewährleistet eine ausgezeichnete Balance zwischen Stabilität, Gewicht und Haltbarkeit – ideal für intensiven Spieleinsatz und Training.
Der OR-OT-Schlitten (Optics Ready) ermöglicht eine moderne Konfiguration, während das einstellbare Hop-Up ein präzises und kontrolliertes Schussbild liefert. Über die integrierte Zubehörschiene lassen sich Lampen oder Laser problemlos montieren.
Mit ihrer kompakten Bauform, dem 22-Schuss-Magazin und der widerstandsfähigen ProLine-Konstruktion eignet sich die CZ P-10C besonders für CQB-Szenarien, taktisches Airsoft und realitätsnahes Training. Die FDE-Farbgebung unterstreicht den taktischen Charakter und ist besonders bei modernen Loadouts beliebt.
TECHNISCHE DATEN
Hersteller: ASG
Lizenz: CZ Česká Zbrojovka
Serie: ProLine
Modell: CZ P-10C OR-OT
Kaliber: 6 mm BB
Munitionstyp: Plastic BB
System: CO₂ Blowback
Leistung: ca. 1 Joule
Magazinkapazität: 22 Schuss
Griffstück: Polymer (verstärkt)
Schlitten: Metall
Lauflänge: 90 mm / 3,5 Zoll
Hop-Up: Einstellbar
Montageschiene: Zubehörschiene (Accessory Rail)
Optics Ready: OR-OT
Besondere Merkmale:
– Blowback-System
– Einzigartige Seriennummer
– MS/PF Konstruktion (Metal Slide / Polymer Frame)
Farbe: FDE (Flat Dark Earth)
Gesamthöhe: 135 mm
Breite: 30 mm
Gewicht: 730 g
Geschwindigkeit: ca. 100 m/s (328 FPS, 0,20 g BB)
EAN: 5707843093620
Rechtlicher Hinweis
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Waffe trägt das gesetzlich vorgeschriebene „F im Fünfeck“ und ist in Deutschland damit frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig, insbesondere auf befriedetem Privatgelände und nur dann, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Da es sich um eine Anscheinswaffe handelt, ist das Führen in der Öffentlichkeit gemäß § 42a WaffG verboten. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig.